Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird geleitet durch den Kirchengemeinderat (KGR). Er entscheidet im Rahmen des geltenden Rechtes über die Angelegenheiten der Kirchengemeinde.
Er sorgt nach der Verfassung der Nordkirche dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben in Wort und Tat erfüllt, ihren Verpflichtungen nachkommt und ihre Rechte wahrt.
Dabei hat er v. a. folgende Aufgaben und Befugnisse: er sorgt für die schrift- und bekenntnisgemäße Verkündigung des Evangeliums in der Kirchengemeinde, insbesondere für den öffentlichen Gottesdienst an Sonntagen und kirchlichen Feiertagen; er ist verantwortlich für die Gestaltung des kirchengemeindlichen Lebens, insbesondere für die Gestaltung der Gottesdienste und liturgischen Handlungen; er sorgt für die Wahrnehmung der diakonischen Aufgaben und der ökumenischen Verpflichtungen; er beschließt die Satzungen der Kirchengemeinde; er beantragt beim Kirchenkreis die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Pfarrstellen und wirkt mit bei der Besetzung von Pfarrstellen; er errichtet im Rahmen des Stellenplanes die Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, besetzt diese Stellen und führt die Dienstaufsicht; er sorgt für die Unterhaltung der Gebäude und beschließt über deren Verwendung; er beschließt über die Widmung und Entwidmung von Kirchen; er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde; er beschließt den Haushalt und nimmt die Jahresrechnung ab; er beschließt über die Errichtung von Stiftungen; er kann Anträge an die Kirchenkreissynode richten; er kann Vereinbarungen mit kirchlichen und kommunalen Körperschaften treffen.
Unser KGR besteht aus 14 gewählten Mitgliedern. Unsere Pastorin und unser Pastor sind qua Amt Mitglieder.
Der Vorsitz liegt bei P. Johannes Kühn, stellvertretende Vorsitzende ist Ariane Weber.